Für die einladende Gemeinde Bunde eröffnet Pastor Christoph Heikens die Versammlung mit Andacht und Gebet. Als Vorsitzender begrüßt Gerold Klompmaker alle Synodalen und Gäste. Zu dieser Synode sind zahlreiche Vertreter zum ersten Mal dabei. Sie werden auf das Bekennen unserer Kirche verpflichtet. Bei den eingegangenen Schreiben war das Thema Datenschutz mehrfach dabei. Dieser Themenbereich soll zukünftig dem VPA zugeordnet werden.
Im Bericht des Moderamens wird an verschiedene Ereignisse in den vergangenen sechs Jahren erinnert wie z.B. die Einrichtung der Jugendreferentenstellen, die Wechsel in der Pastorenbesetzung, die Aufhebung der Gemeinde Neermoor sowie die Arbeit der Strukturkommission und die Workshoptage.
Auf der nächsten Synodeversammlung im Herbst werden die Ausschüsse neu gewählt. Die Kirchenräte und Ausschüsse können dafür bis 31. Juli 2018 an den Synodesekretär Vorschläge richten. Das neue Moderamen wird die nötigen Vorbereitungen vornehmen. Die EAK soll auch auf dem nächsten Kirchentag 2019 in Dortmund mit einem Stand präsent sein. Der Ausschuss Gemeindeaufbau und Öffentlichkeitsarbeit wird die Vorbereitung übernehmen.
Gerold Klompmaker berichtet davon, dass die Möglichkeit der Nutzung des kommunalen Meldewesens nach langer Vorbereitung in Sichtweite gerückt ist. Sobald die Daten zur Verfügung stehen, soll es eine Einführung in das Programm Mewis für Zuständige in unseren Gemeinden geben.
Der Kirchenrat Uelsen hat die Synode gebeten, neu über die Fragen zum „Öffentlichen Glaubensbekenntnis“ nachzudenken. Er stellt fest, dass es z.T. eine erhebliche Differenz gibt zwischen den Fragen und der praktischen Realität, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme am Leben der Gemeinde.
Die Synode bittet den Ausschuss Kinder- und Jugendarbeit, dieses Anliegen in den großen Rahmen der Jugend in unseren Gemeinden mitzunehmen und zu bedenken.
Der Synodalverband Grafschaft Bentheim hat über die musikalische Versorgung der Gemeinden gesprochen und bittet die Synode, dass das Thema Kirchenmusik auf der Herbstsynode behandelt wird. In der Aussprache wird betont, wie wichtig die Kirchenmusik für das Leben der Gemeinden ist. Auch neuere Formen der musikalischen Gestaltung sollten dabei im Blick sein.
Die Synode bittet den Ausschuss Gottesdienst und Kirchenmusik, das Thema Kirchenmusik für die schwerpunktmäßige Besprechung auf der nächsten Synode vorzubereiten.
Die Strukturkommission hat einen Bericht vom Amtsträgertreffen am 10. März 2018 erstellt, in dem viele Punkte aufgenommen sind, mit denen sich die Kommission in den vergangenen Jahren befasst hat. In sechs Themenbereichen werden verschiedene Anstöße angesprochen, die z.T. auch in Anträgen an die Synode münden (siehe Bericht „Zukünftige Hausaufgaben“ im Grenzboten vom 17. Juni 2018, Seite 91). Da es nicht möglich ist, alle Punkte in dieser Sitzung eingehend zu besprechen, werden diese an verschiedene Ausschüsse zur Weiterarbeit verwiesen.
Die Arbeitsgruppe 5 – Finanzen - hat sich u.a. mit dem Blick für längerfristige finanzielle Entwicklungen und weiteren finanziellen Fragen beschäftigt.
1. Um die Weiterführung des Strukturprozesses zu ermöglichen, schlägt die Strukturkommission vor, dass der Finanzbeauftragte zunächst eine Datenerhebung und -auswertung durchführt entsprechend der Erhebung, die im Vorfeld des ersten Workshoptages erhoben und dort vorgestellt wurde. Der VPA/Finanzbeauftragte wird das neue Zahlenwerk auswerten und der Synode Bericht erstatten.
2. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der Finanzbeauftragte im Rahmen der Datenerhebung und Auswertung auch finanzielle Entwicklungen aufzeigen und den Gemeinden mitteilen soll.
3. Die Arbeitsgruppe empfiehlt weiterhin, dass der Finanzbeauftragte bei der Datenerhebung und Auswertung auch die Kosten berücksichtigen solle. Die Gemeinden können derzeit bei den Kosten keinerlei Vergleiche anstellen, ob diese in bestimmten Bereichen eher hoch oder niedrig sind.
4. Es wird angeregt, dass bei Beschlüssen der Synode in jeder Vorlage die langfristigen finanziellen Auswirkungen des Beschlusses konkret ausgewiesen werden.
Allen vier Punkten stimmt die Synode zu.
Der Ausschuss für Kindergottesdienst und Jugendarbeit berichtet aus der Arbeit der Jugendreferenten. Christina Breman kann wegen Mutterschutz und Elternzeit einige Monate nicht tätig sein. Sven Scheffels und Gisa Kamphuis haben sich bereiterklärt, jeweils drei ihrer Stunden übernehmen zu können.
Vor zwei Jahren wurde die Stundenzahl von Gisa Kamphuis um acht Stunden erhöht. Da diese Regelung in diesem Jahr auslaufen würde, schlägt der Ausschuss Kindergottesdienst und Jugendarbeit vor, sie für ein Jahr zu verlängern. Während dieser Zeit soll konkret überlegt werden, wie eine längerfristige Regelung aussehen kann.
1. Die Synode beschließt, die Stundenerhöhung für Gisa Kamphuis im Umfang von acht Wochenstunden für ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Erhöhung ist befristet bis zum 31. Juli 2019.
2. Darüber hinaus beschließt die Synode, die durch die Elternzeit von Christina Breman entstandene Lücke dadurch aufzufangen, dass Sven Scheffels und Gisa Kamphuis je drei Stunden übernehmen.
3. Der Jugendausschuss und der VPA sollen überlegen, wie konzeptionell weiter verfahren werden soll.
Die Synode hat am 8. November 2017 eine Ergänzung zur Ordnung der Kassenführung beschlossen. Im Nachgang des Synodebeschlusses hat sich herausgestellt, dass diese Regelung von einigen Kassenführern als schwer hantierbar angesehen wird. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Verwendung von Stempeln.
Die Synode beschließt:
Der Beschluss der Synode vom 8. November 2017 (Protokoll Seite 179) wird dahingehend geändert, dass die Verwendung von Stempeln nicht verbindlich ist. Die Anlage wird daher um folgenden Satz ergänzt: Die Verwendung von Stempeln ist nicht verbindlich vorgegeben, sondern lediglich als eine Empfehlung zur Umsetzung der „Ordnung für die Kassenführung der evangelisch-altreformierten Kirchengemeinden“ zu verstehen.
Schon mehrfach haben sich der VPA und die Pensionsbeauftragten mit der Frage des AOW-Ausgleichs beschäftigt. Der VPA möchte über niederländische Kontakte einige rechtliche Fragen klären lassen.
Die Synode beschließt:
Der VPA wird beauftragt, eine externe Beratung hinsichtlich der Pensionsversicherung in den Niederlanden einzuholen. Dafür stellt sie Haushaltsmittel aus der Pensionskasse in Höhe von 8.000 Euro bereit.
Der Ausschuss für Gottesdienst und Kirchenmusik hat die Zählung der Gottesdienstbesucher in den Gemeinden vorbereitet und am 28. Januar, 18. Februar und 4. März 2018 durchführen lassen. Die Ergebnisse stellt er in einer Übersicht dar.
In der Aussprache wird deutlich, dass alle Gemeinden die Sorge um den Gottesdienstbesuch kennen. Die Frage ist, wie wir damit umgehen. In den Kirchenräten wird dieser Punkt des Öfteren thematisiert. Eine regelmäßige Zählung kann eine Hilfe zur realistischen Einschätzung der Entwicklung geben. Es wird angeregt, dass die Gemeinden auch weiterhin Zählungen durchführen.
Der Ausschuss Gemeindeaufbau und Öffentlichkeitsarbeit hat über die Voten der Herbstsynode zur Zukunft des Grenzboten beraten. Eine große Mehrheit wünscht grundsätzlich die Weiterführung des Grenzboten in welcher Form auch immer. Eine Zusammenlegung mit dem Jugendboten wird wenig befürwortet. Festgestellt wurde auch die Bereitschaft, für den Grenzboten Kosten aufzuwenden. Eine große Frage ist, wer in Zukunft die Redaktion übernehmen kann. So ergeben sich für den Ausschuss zwei Modelle:
1. Der Grenzbote als Monatsschrift, die über die Gemeinden an die Haushalte verteilt wird.
2. Anstelle einer gesonderten Schrift sollen Artikel und Bausteine für die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, die diese über Gemeindebriefe etc. weiterleiten.
In der Aussprache ergibt sich, dass das Modell 1 deutlich bevorzugt wird. Der Ausschuss Gemeindeaufbau und Öffentlichkeitsarbeit wird die Voten der Synode mitnehmen.
Pastor Bouws erläutert die Tischvorlage des Ausschusses Mission und Ökumene. Die „Kirche des Nazareners“ und die „Neuapostolische Kirche“ haben eine Gastmitgliedschaft in der ACK Deutschland beantragt. Der Ausschuss hat sich nach dem Selbstverständnis der beiden Kirchen erkundigt.
Die „Kirche des Nazareners“ ist eine evangelische Freikirche mit rund 2000 Gemeindegliedern in Deutschland. Sie ist Mitglied im Weltrat methodistischer Kirchen. Ihr Glaubensverständnis schließt eine Mitgliedschaft in der ACK nicht aus. Frau Dr. Diekmann, Geschäftsführerin der ACK, spricht sich ausdrücklich für die Gastmitgliedschaft aus.
Die Neuapostolische Kirche ist eine Freikirche mit ungefähr 330.000 Mitgliedern in circa 1700 Gemeinden in Deutschland. Seit etwa 20 Jahren hat die in der Vergangenheit sehr verschlossene Kirche sich der Ökumene geöffnet.
Die Synode spricht sich für eine Aufnahme der „Kirche des Nazareners“ und der „Neuapostolischen Kirche“ als Gastmitglieder der ACK Deutschland aus.
Die ACK Deutschland hat ein Schreiben der Evangelischen Brüder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeine) an ihre Mitglieder weitergeleitet, in dem diese einen Hilferuf der „Federazione Delle Chiese Evangeliche in Italia“ in der drängenden Frage der Flüchtlingshilfe weitergibt. Die Brüder-Unität bittet darum, sich hinter das Anliegen der italienischen Geschwister zu stellen. Der Diakonieausschuss hat das Schreiben eingehend besprochen und einen angepassten Beschlussvorschlag vorgelegt.
Die Synode beschließt:
Als Synode der EAK stellen wir uns in der Frage der Flüchtlingshilfe hinter das Anliegen der Evangelischen Brüder-Unität. Deshalb fordern wir die Parteien des Bundestages, insbesondere die Regierungsparteien, auf:
1. Konsequenter und zügiger als bisher das Resettlement-Programm umzusetzen, das die EU-Mitgliedsstaaten miteinander vereinbart haben.
2. Sich aktiv solidarisch zu zeigen und die Lasten durch ankommende Flüchtlinge, besonders in den stark betroffenen südeuropäischen Ländern, durch geeignete Maßnahmen zu erleichtern und mitzutragen.
3. Sich dafür einzusetzen, dass Europa sichere Passagen für besonders gefährdete und verwundbare Flüchtlinge, die internationalen Schutz und bevorzugte Zugangsmöglichkeiten nötig haben, ermöglicht.
4. Sie Flüchtlingen, die im Mittelmeer durch NGO`s gerettet wurden, eine europäische Möglichkeit schaffen, diese direkt ins Asylverfahren zu übernehmen, um nicht den südeuropäischen Ländern die gesamte Last der Flucht übers Mittelmeer aufzubürden.
5. Sich verstärkt dafür einzusetzen, Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen und zur Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse beizutragen.
6. Als ACK-Kirchen verpflichten wir uns, neben Aktivitäten für Flüchtlingsaufnahme und Integration in Deutschland auch nach Wegen zu suchen, die in der Flüchtlingsarbeit aktiven Kirchen zu unterstützen.
Für das Fest der Gemeinden am 26.August 2018 beim Kloster Frenswegen ist der Diakonieausschuss gebeten worden, einen Kollektenzweck vorzuschlagen. Aus gegebenem Anlass wird vorgeschlagen, mit dem Erlös des Tages das o.g. Anliegen zu unterstreichen.
Die Synode beschließt:
1. Der finanzielle Erlös beim Fest der Gemeinden soll als Zeichen der Unterstützung für die Flüchtlingsarbeit der südeuropäischen Partner bestimmt sein.
2. Die Gemeinden werden gebeten, eigene Möglichkeiten zur diakonischen Unterstützung der Flüchtlingsarbeit zu prüfen.
Vor einigen Jahren haben die altreformierten Gemeinden den Aufbau der Diakoniestationen im Raum Huedin (Rumänien) als Jahresprojekt gefördert. Sie sind sehr gut angelaufen und leisten insbesondere im Bereich der häuslichen Krankenpflege wertvolle Arbeit für Menschen, die Pflege und Unterstützung nötig haben. Für eine Erweiterung der Arbeit soll aus dem Bestand der Kasse „Reformierte Kirchen in Osteuropa“ die Diakoniestationen mit einem Betrag von 5000 Euro unterstützt werden.
Die Synode beschließt:
Aus der Kasse „Reformierte Kirchen in Osteuropa" soll die Arbeit der Diakoniestationen im Raum Huedin (Rumänien) mit 5000 Euro unterstützt werden. Der Diakonieausschuss wird gebeten, die Breite der Kirchen in Osteuropa im Blick zu behalten.
Der Vorsitzende erläutert die Wahlordnung und das Wahlverfahren. Sekretär und Moderamen werden für sechs Jahre gewählt.
Zum Vorsitzenden wird Lothar Heetderks gewählt,
zur Schriftführerin Linda Ensink,
als Beisitzer Christoph Heikens.
Als Sekretär wird Hermann Teunis gewählt.
Als Vertreter zur Synode der Protestantischen Kirche in den Niederlanden wird Tammo Oldenhuis bestätigt.
Zum örtlichen Datenschutzbeauftragten wird Friedrich Baarlink ernannt.
Als Termin für die nächste Synode wird festgelegt: Samstag 10. November 2018, 9.00 Uhr in Veldhausen. Eingaben bis zum 7. September 2018 an den Sekretär.
Hermann Teunis, Hoogstede
Sekretär der Synode