Frühjahrssynode 2017

Frühjahrssynode in Veldhausen

Bericht von der Versammlung der Synode am 17.Mai 2017 in Veldhausen

Für die einladende Gemeinde Bad Bentheim eröffnet Pastor Gerold Klompmaker die Synode und hält eine Andacht zu 5.Mose 34, 1-6. In dem Text geht es darum, dass Mose einen Blick in das verheißene Land Kanaan nehmen darf. Das ist eine Art Vision, die die Kraft gibt, Grenzen zu überwinden. Solche Menschen werden gebraucht, die - inspiriert durch den Glauben - Schritte in neues Land wagen. Nicht nur im persönlichen und kirchlichen Bereich, sondern auch in Politik und Gesellschaft. Mose waren allerdings auch Grenzen gesetzt; er wird nicht selber ins neue Land gelangen. Manche Grenzen sind auch wichtig und nötig. Grenzen können helfen, ein eigenes Profil zu erkennen. Wir Menschen dürfen auch zu unseren Grenzen stehen, weil Gott uns die Freiheit dazu gibt. Und wir dürfen leben im Vertrauen darauf, dass eines Tages Gott Alles in Allem sein wird.

Als Vorsitzender der Synode begrüßt Pastor Gerold Klompmaker alle Vertreter der Gemeinden und alle Gäste. Von der Protestantischen Kirche in den Niederlanden ist Jan van Breevoort aus Nieuw Amsterdam zum ersten Mal dabei.

Im Bericht des Moderamens weist der Vorsitzende zunächst auf mehrere Punkte hin.

- Die Ev.-altreformierte Gemeinde Neermoor hat zum 1. Januar 2017 ihre Aufhebung erklärt. Nachdem in der Gemeinde intensiv um eine mögliche Zukunft gerungen worden war, gab es zum Schluss keine andere Möglichkeit, als die Gemeinde aufzuheben. Der Ende Dezember 2016 amtierende Kirchenrat der Gemeinde hat diesen Schritt nach Anhörung des Synodemoderamens in die Wege geleitet und die Gemeinde darüber informiert. Die Gemeindeglieder wurden gebeten, sich zeitnah eine andere Kirchengemeinde zu suchen, was inzwischen auch viele getan haben.
Am 26. März haben ehemalige Gemeindeglieder und viele Weggefährten der Gemeinde einen Abschlussgottesdienst in der altreformierten Kirche in Neermoor mit anschließender Kaffeetafel gefeiert, den Pastorin Ziegler-Oltmanns und Pastor Klompmaker geleitet haben.
Das Kirchengebäude, das unter Denkmalschutz steht, samt Gemeindehaus und Grundstück sollen veräußert werden. Das Moderamen der Synode bittet den ostfriesischen Synodalverband, jemanden zu benennen, der in Vertretung für das Moderamen bzw. dem VPA bei der Veräußerung der Liegenschaften in Neermoor behilflich sein kann.

- Die Ev.-altreformierte Kirchengemeinde Wilsum hat mit Pastorin Sylvia van Anken eine neue Pastorin gefunden und nach unseren neuen Bestimmungen berufen und angestellt. Sie wurde am 26. März im Vormittagsgottesdienst feierlich in ihr Amt eingeführt. In Abstimmung mit dem VPA und dem Moderamen der Synode wurde vereinbart, dass Pastorin van Anken zu 80 Prozent angestellt wird.

- Pastor Dr. Gerrit Jan Beuker wird zum 31. August 2017 pensioniert. Seine Verabschiedung ist am 13. August geplant. Die beiden Kirchenräte der Ev.-reformierten und der Ev.-altreformierten Kirchengemeinden Laar haben sich klar dafür ausgesprochen, die Regelung zur pastoralen Versorgung wie sie 2009 vereinbart worden war, weiterzuführen. Diese sieht u.a. vor, dass der Pastor/ die Pastorin jeweils 50 Prozent für beide Kirchengemeinden tätig ist. Das Moderamen unserer Synode begrüßt diese Zusammenarbeit und wünscht sich ebenfalls deren Fortsetzung. Mit dem Moderamen der Ev.-reformierten Kirche wird gesprochen, in welcher Form diese besagte Regelung fortgeführt werden kann.

- Mit der Pensionierung von Pastor Beuker wird auch der Posten des Synodesekretärs vakant. Bis zur anstehenden Neuwahl im nächsten Frühjahr wird Pastor Hermann Teunis zusätzlich zu seinem Posten als Schriftführer des Moderamens diese Aufgabe zunächst kommissarisch übernehmen.

- Nachdem die Strukturkommission das Arbeitsfeld der Anstellungsmodalitäten zukünftiger Pastorinnen und Pastoren auf den Weg gebracht hat, hat sie nun weitere Arbeitsfelder, die sich aus dem Workshoptag der Kirchenräte im März vergangenen Jahres herauskristallisiert haben, an Ausschüsse bzw. an die Synodalverbände delegiert.

- Gemeindetag 2018: Nachdem die zentralen Feierlichkeiten zum 175. Geburtstag der Ev.-altreformierten Kirche beim Kloster Frenswegen auf große und positive Resonanz gestoßen sind, soll es auch im kommenden Jahr wieder einen gemeinsamen Gemeindetag geben. Dafür wurde das Kloster Frenswegen für den 25. August 2018 reserviert. Die weitere Vorbereitung übernimmt der Ausschuss Gottesdienst und Kirchenmusik.

Zukunft PKN

Pastor Tammo Oldenhuis, der zurzeit die EAK auf der Generalsynode der Protestantischen Kirche in den Niederlanden (PKN) vertritt, referiert zur Situation und Zukunft dieser Kirche.

Ostfriesland

Das Moderamen des Synodalverbandes Ostfriesland hat sich nach dem Wegfall der Gemeinde Neermoor Gedanken zu einer Neueinteilung der Gemeindegrenzen in Ostfriesland gemacht. Diese muss von der Synode bestätigt werden.

Die Synode beschließt, dass die Wohnorte Emden und Uttum der Gemeinde Campen/Emden zugeteilt werden. Die Wohnorte Neermoor, Neermoorpolder und Warsingsfehn werden Ihrhove zugeteilt und Timmel, Boekzetelerfehn und Leer sollen Bunde zugeteilt werden.

Neuer Dienstvertrag

Der VPA hat nach den intensiven Beratungen auf der vorigen Synode eine überarbeitete Fassung des Muster-Dienstvertrages vorgelegt. Neu berücksichtigt wurde u.a. eine Präambel zum Dienstvertrag.

Nach Klärung verschiedener Punkte beschließt die Synode:

1.  Pastoren/innen werden ausschließlich auf Grundlage des Muster-Dienstvertrages gemäß Anlage 1 von den Kirchengemeinden angestellt. Abweichungen von dem Muster-Dienstvertrag sind von dem VPA zu genehmigen. Der VPA kann eine von einer Kirchengemeinde gewünschte Abweichung von dem Muster-Dienstvertrag der Synode zur Entscheidung vorlegen.

2.   Es gilt folgende Vergütung für 2017 ( Stand Januar 2017 )

Einstiegsgehalt                       3.500,00
Nach 2 Jahren                        3.850,00
Nach 5 Jahren                        4.200,00
Nach 8 Jahren                        4.550,00
Nach 11 Jahren                      4.900,00
Nach 14 Jahren                      5.250,00

Die jährliche Anpassung erfolgt in der Weise, dass die Tariferhöhungen für den TVöD-Bund jeweils im Folgejahr berücksichtigt werden.

Dienstzeit ist jede Tätigkeit als Pastor/in in einer evangelisch-altreformierten Gemeinde. Bei einem Wechsel in eine andere Gemeinde wird die bisherige Dienstzeit berücksichtigt.

Bei Bewerbern, die Berufserfahrung außerhalb der Evangelisch-altreformierten Kirche erworben haben, wird eine Dienstzeit als Pastor/in bei der Eingruppierung berücksichtigt. Bei Berufserfahrung außerhalb eines Pastorenamtes entscheidet der VPA in Abstimmung mit dem Moderamen der Synode der EAK darüber, in welchem Umfang Dienstzeiten angerechnet werden können.

3. Die Jahressonderzahlung beträgt zurzeit 60 % eines Monats-Bruttolohn.

4. Es wird eine Betriebliche Altersversorgung für jede/n Pastor/in eingerichtet, in die die Kirchengemeinde als Arbeitgeber derzeit 7 % und der Pastor/in 2 % des jeweiligen Monatsbrutto-Gehaltes  monatlich (ohne Sonderzahlung) einzahlen. Der Anbieter der Betrieblichen Altersversorgung kann von dem/der Pastor/in in Abstimmung mit dem VPA ausgewählt werden.

5. Es wird ein Zuschuss für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von derzeit monatlich  pauschal 100,00 pro Monat in den ersten 10 Berufsjahren, in den Berufsjahren 11-14 ein Zuschuss von 125,00 €  pro Monat und ab dem 15. Berufsjahr ein Zuschuss in Höhe von 150,00 pro Monat für das Unterhalten einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird, wenn der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachgewiesen wird.

6. Die Gemeinden, die eine/n Pastor/in auf der Grundlage dieser Richtlinien sozialversicherungspflichtig anstellen, nehmen - wie bisher - an dem Pensionsumlagesystem teil. Von dem an die Pensionskasse zu zahlenden Beitrag der jeweiligen Gemeinde werden die Arbeitgeber-Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Zusatzversorgung sowie der Zuschuss für die Berufsunfähigkeitsversicherung in Abzug gebracht.

7. Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab dem 01.01.2017 in Kraft.

Die Synode hatte 2009 darüber beraten, möglicherweise ein eigenes Pfarrerdienstgesetz zu erarbeiten. Es hat sich gezeigt, dass dies nicht praktikabel ist.

Die Synode beschließt auf Vorschlag des VPA:

  • Der Beschluss der Synode vom 25.11.2009 über die Nichtanwendung von Verfassungsregelungen bis zur Verabschiedung eines eigenen Anwendungsgesetzes, wird aufgehoben. Die Absicht, ein eigenes Anwendungsgesetz zu verabschieden, wird nicht weiterverfolgt.
  • Infolge der neuen Anstellungsordnung sind einige Änderungen in der Verfassung in Artikel 47 und 48 nötig. Die Synode stimmt diesen Änderungen in erster Lesung zu.

Beauftragter für Finanzen

Der VPA schlägt die Einrichtung des Amtes eines/einer Beauftragten für Finanzen auf Synodeebene vor. Er verspricht sich davon, dass Informationen zur finanziellen Situation, die von den Gemeinden veröffentlicht werden, gebündelt bei einer Person zusammenlaufen, die diese Informationen analysiert und aufbereitet. Durch diese Zusammenschau aller Daten können ggf. Entwicklungen früher erkannt und berücksichtigt werden. Der Beauftragte soll eine Hilfe für die Gemeinden und für die Synode sein.

  • Die Synode wählt Herrn Hermann Blömers zum Beauftragten für Finanzen auf Synode-Ebene als weiteres Mitglied im VPA ohne Stimmrecht zunächst bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des VPA.

Christoph Heikens weist für den Ausschuss Gemeindeaufbau und Öffentlichkeitsarbeit darauf hin, dass ein neuer Flyer der EAK erstellt wurde. Die EAK wird wieder auf dem Kirchentag mit einem Stand und einem Gottesdienst vertreten sein.

Dieter Bouws informiert über Punkte aus dem Bereich Mission: Im Juni kommt eine Jugenddelegation aus Sumba nach Deutschland und in die Niederlande. Judith van den Berg-Meelis wird ihre Arbeit auf Timor und Sumba aus familiären Gründen in diesem Jahr beenden Am 18.Juni wird sie in einem Gottesdienst in Wilsum verabschiedet.

Fritz Baarlink informiert über die Vorbereitungen der Versammlung der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. Eine Delegation der EAK wird daran teilnehmen.

Gemeindezugehörigkeit

Der Theologieausschuss hat eine Verfassungsänderung in Bezug auf die Gemeindezugehörigkeit von Gemeindegliedern, die außerhalb des Bereichs der altreformierten Gemeinden wohnen, auf den Weg gebracht. Sie beschreibt, was ohnehin schon Praxis ist.

In erster Lesung wird beschlossen:

  • Die Verfassung der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen vom 25. November 2009 in der Fassung vom 13. November 2015 wird wie folgt geändert:
    Artikel 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    1.         Nach dem Wort „haben“ werden die Wörter „oder ihr beigetreten sind“ angefügt.
    2.         Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 angefügt:
  • „Gemeindeglieder, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb des Bereiches der Evangelisch-altreformierten Kirche nehmen, bleiben Gemeindeglied der Evangelisch-altreformierten Kirchengemeinde, der sie zuletzt angehört haben.“

Der Ausschuss Kinder- und Jugendarbeit hat im Bericht vom 20.09.2016 eine überarbeitete Satzung des Jugendbundes vorgelegt. Die Änderungen sind nötig durch Veränderungen in der Jugendarbeit. Die Synode stimmt der Satzung zu.

  • In den letzten Jahren war Tammo Oldenhuis altreformierter Vertreter bei der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Niedersachsen (ACKN). Er ist bereit, diese Aufgabe auch weiterhin bis 2022 zu übernehmen. Die Synode bestätigt dies einstimmig.

Als Termin für die nächste Synode wird festgelegt: Mittwoch 08. Nov. 2017, 9.00 Uhr in Veldhausen.
Nach dem Gebet der Beisitzerin Wilma Zwartscholten wird die Synode geschlossen.

Hermann Teunis, Schriftführer